Lieferbedingungen

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft in der Fassung vom 1. Januar 2020.

Sie gelten nach ihrem § 1 Nr. 1 ausschließlich zwischen Kaufleuten, also im Geschäft zwischen Unternehmen und nicht gegenüber Verbrauchern. Einbezogen werden sie mit dem jeweiligen Angebot oder mit unserer Auftragsbestätigung; darin weisen wir ausdrücklich auf sie hin. Den vollständigen Text können Sie hier einsehen und herunterladen:

Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft, Fassung 01.01.2020 (PDF)

Auf Wunsch senden wir Ihnen den Text zu.

Anwendbares Recht: Nach § 13 der Einheitsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Kaufrecht (Übereinkommen vom 11.04.1980) ist ausgeschlossen.